Antrag auf Mitgliedschaft

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Durch das Absenden Ihrer Daten bekunden Sie die Absicht, dem Kulturverein Fünfhaus - Freizeit und Kultur Wien 15, beizutreten.

Erfolgt die Bezahlung des ersten Mitgliedsbeitrages nicht innerhalb von 30 Tagen, so gilt dieser Antrag als gegenstandslos.

Der Vorstand kann die Streichung eines Mitgliedes vornehmen, wenn dieses trotz Mahnung länger als 2 Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist.
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich mittels Vorstandsbeschlusses neu festgesetzt und beträgt zur Zeit jährlich € 10,-.
Nach Einzahlung des Mitgliedsbeitrages erhalten Sie die Mitgliedskarte für das jeweilige Jahr. Mit deren Vorweis können Sie an, für Mitglieder geschlossene Veranstaltungen teilnehmen bzw. erhalten bei Veranstaltungen des Kulturvereins Vergünstigungen. Diese werden auf der Homepage jeweils bei der Veranstaltung bekannt gegeben. (z. B. ermäßigter Eintritt, …)
Der Mitgliedsbeitrag ist auf das Konto
AT45 1400 0036 1014 0504 bei der BAWAG (BIC: BAWAATWW) lautend auf Kulturverein Fünfhaus unter Angabe ihres Namens zu überweisen.